Seit dem 4. Dezember 2010 ist die neue Winterreifenverordnung in Kraft. Sie schreibt vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen gefahren werden dürfen. Wer also nicht rechtzeitig umrüstet, muss sein Kraftfahrzeug bei der genannten Wetterlage stehen lassen. Wer ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80,- EUR sowie Punkte in Flensburg. Für die situative Winterreifenpflicht sprechen gute Gründe. Beispiel: Bei 50 km/h kommt ein Wagen mit Winterreifen nach 31 m zum Stehen, mit Sommerreifen erst nach 62 m. Schnee und Eis erfordern kälteflexible, weiche Laufstreifenmischungen und ein besonders Profil mit feinen Lamellen, die den bestmöglichen Grip erzeugen. Die Ansprüche an Reifen weichen in der kalten und warmen Jahreszeit sehr stark voneinander ab. Um im Winter ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort zu erzielen, ist ein Umrüsten auf Winterreifen unerlässlich. Fünf gute Gründe, im Herbst auf Winterreifen umzurüsten: * Kürzere Bremswege auf Matsch, Schnee und Eis * Bußgelder und Punkte in Flensburg vermeiden * Bestmöglicher Grip durch kälteflexible, weiche Laufstreifenmischungen und Lamellen * Besseres Handling * Räder drehen nicht so schnell durch
Reifen
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